Ergänzungen zur Vorbereitung und Durchführung des Spielverkehrs in den RL und DL 2020/2021

Logo DVV Logo DVV Änderungen und Ergänzungen zur Vorbereitung und Durchführung des Spielverkehrs in den Dritten Ligen und Regionalligen für die Saison 2020/2021.

Update 19. Februar 2021

Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) hat die Einstellung des Spielbetriebs in den Dritten Ligen sowie Regionalligen aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen. Dennoch gibt es Hoffnung: Mit dem Projekt „VEREINt zurück“ sollen Volleyballer*innen im Sommer unter Wettkampfbedingungen wieder auf das (Freiluft)-Feld zurückkehren können.

Die gesamte Pressemitteilung gibt es HIER. Im Q&A auf der DVV-Homepage beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Saisonende. Sollte es darüber hinaus Fragen geben, ist der Deutsche Volleyball-Verband unter info@volleyball-verband.de erreichbar.

Aktuelle Downloads

Update 09.09.2020

An dieser Stelle finden Sie alle wichtigen und aktuellen Downloads, die für Vereine bei der Aufnahme des Sports wichtig sind. Diese werden immer wieder aktualisiert und in Absprache mit dem DOSB veröffentlicht. 

Neu:

  • Aktualisierte Übergangsbestimmungen Wiederaufnahme Spielbetrieb
  • Veröffentlichung Ergänzungen Spielbetrieb (Festspielen in höheren Spielklassen)

Unsere Vereine sind derzeit ganz besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Training ist nur unter Beachtung behördlicher Auflagen möglich. Die Durchführung von Wettbewerben wird in den ersten Bundesländern, unter Einhaltung von Hygienevorschriften, schrittweise erlaubt, eine vollständige Normalisierung ist im Moment aber noch nicht in Sicht.

Der Bundesspielausschuss ist der Auffassung, dass die aufgeführten Ergänzungen im Interesse der Vereine der Dritten Liga und der Regionalliga liegen. Diese Ergänzungen werden zunächst beschränkt für die Saison 2020/2021 gelten, spätestens im Januar 2021 soll geprüft werden, ob sie darüber hinaus verlängert werden sollen.

Dies heißt konkret:

1. Die Beschränkung des Einsatzes

  • von Spielern mit Spielberechtigung für eine niedrigere Leistungsklasse (BSO 6.10.4)
  • von förderungswürdigen Nachwuchsspielern in höheren Spielklassen (BSO 6.11.5)

wird ausgesetzt.

In der Saison 2020/2021 dürfen diese Spieler bereits ab dem ersten Spiel in der Dritten Liga und der Regionalliga als der höheren Spielklasse eingesetzt werden. Zur Klarstellung wird auf Folgendes hingewiesen:

a) BSO 6.10.4: Die Regelung in BSO 6.11.2 über das Festspielen nach dem 2. Einsatz gilt weiterhin.

b) BSO 6.11.5: Nur die Worte „ab dem 3. Spiel“ werden ausgesetzt.

2. Sollten auf Grund der schwierigen Situation und daraus resultierender Behördenweisungen einzelne Vereine gehindert sein, ihre Pflichten zu erfüllen, entsteht für sie eine rechtliche Unmöglichkeit, den Spielvorgaben zu genügen. In diesem Fall liegt kein Ordnungsstrafentatbestand vor.

Entspechendes gilt für die Nichteinhaltung von Fristen, falls die Behörde überraschend tätig wird. Um hier allen Beteiligten von vornherein eine notwendige Klärung zu verschaffen, wie vorzugehen ist, sollen sie durch folgende Erläuterung bzw. Anweisung informiert und unterstützt werden.

Verstöße gegen Pflichten oder Fristen:

Der Verein hat der spielleitenden Stelle coronabedingte Behördenweisungen, die ihn an der Einhaltung einer Pflicht oder einer Frist hindern, unverzüglich mitzuteilen. Da dem Verein die Einhaltung der Pflicht oder der Frist rechtlich unmöglich ist, erfolgt keine Bestrafung. Die spielleitende Stelle bemüht sich zusammen mit dem Verein um eine angemessene und zumutbare "Ersatzlösung".

Ist dem Verein aus anderen Gründen die Einhaltung einer Frist nicht möglich, so hat er dies der spielleitenden Stelle spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist bzw. unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Die spielleitende Stelle bemüht sich zusammen mit dem Verein um eine angemessene und zumutbare "Ersatzlösung". Ist der Fristverstoß eindeutig coronabedingt, wird von einer Bestrafung abgesehen.

In BSO 17.1.1 wird Absatz 2 ausgesetzt ("Für Versäumnisse nach 3.6 DLO. 75,00 €"). Damit gilt 2020/21 Absatz 1.

3. Die Durchführung von Doppelveranstaltungen soll erleichtert und Spiele während der Woche ermöglicht werden.

In der Saison 2020/2021 werden 4.4 des Anhangs 1 zur Dritte Liga Ordnung sowie entsprechende Regelungen in Regionalspielordnungen geändert. Der Spielbeginn kann auf Antrag des Heimvereins nach Anhörung der Gastmannschaft und der Schiedsrichtereinsatzleitung von der Spielleitenden Stelle außerhalb der in der Dritten Liga Ordnung bzw. Regionalligaordnung genannten Zeiten festgelegt werden.

4. Um den Vereinen eine bessere Liquiditätsplanung zu ermöglichen, wird die Vorauszahlung der Schiedsrichterpauschalen in der Dritten Liga und der Regionalliga gestaffelt.

In der Saison 2020/2021 erfolgt die Vorauszahlung der Schiedsrichterpauschale in der Dritten Liga und der Regionalliga in zwei Raten. Die Rechnungsstellung erfolgt zum 1.8.2020 und 1.12.2020, der Einzug drei Wochen später. Die Vereine werden auf die Erteilung der Sepa-Mandate und den verfassten Leitfaden hingewiesen.

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