DVV-Handlungsempfehlung für Volleyball-Vereine
Foto: Conny Kurth Die Corona-Pandemie stellt uns vor neue gesellschaftliche, aber auch sportliche Herausforderungen, die wir gemeinsam bewältigen wollen. Mit der Einstellung des Sportbetriebes haben wir alle einen verantwortungsbewussten Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet und möchten dies auch in den kommenden Wochen tun. Hier finden sich die aktuellen Positionspapiere des DOSB, von Teamsport Deutschland sowie die aktuelle DVV-Handlungsempfehlung mit den Links zur Beantragung der Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern.Corona Aktuell
Neben den Auswirkungen der Pandemie auf Wirtschaft und Gesellschaft sind natürlich auch unsere Sportvereine und Verbände betroffen. Um wertvolle Vereinsstrukturen und mögliche finanzielle Schäden zu verringern, hat DVV-Präsident René Hecht am 30. März 2020 einen bundesweiten Rettungsschirm für Sportvereine gefordert. In enger Zusammenarbeit mit DOSB und Teamsport Deutschland verfolgen wir dieses Ziel weiterhin mit Nachdruck. Auch Teamsport Deutschland bittet im aktuellen Positionspapier (Anhang) den Sport verstärkt in die Rettungsmaßnahmen des Bundes miteinzubeziehen. Darüber hinaus hat der DOSB der Bundeskanzlerin, den Bundesinnenminister, den Ministerpräsident*innen der Bundesländer sowie den Sportminister*innen der Bundesländer ein Positionspapier (Anhang) zur schrittweisen Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland gesandt.
Der bundesweite Rückgang an Infektionen mit COVID19 und weitere Lockerung der bundesweiten Eindämmungsmaßnahmen durch Bund und Länder am 15. April 2020 lassen darauf hoffen, dass ein Wiederaufnahme des vereinsbasierten Spielbetriebs noch in diesem Jahr möglich sein kann.
Da es bisher noch keinen separaten Notfallfond für den Sport gibt, möchten wir daraufhin weisen, dass Kurzarbeit und Zuschüsse, wie sie kleinen Unternehmen und Selbständigen zur Verfügung stehen, auch in den meisten Bundesländern von Vereinen und Verbänden nutzbar sind. Aus diesem Grund empfehlen wir allen Volleyball-Vereinen und Verbänden die Soforthilfen in den jeweiligen Bundesländern in Anspruch zu nehmen.
Lesen Sie hier das aktuelle Positionspapier des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zur aktuellen Situation, der aktiven Mithilfe sowie der 10 Leitplanken des DOSB.
Lesen Sie hier das aktuelle Positionspapier von Teamsport Deutschland zur aktuellen Situation des Mannschaftssports sowie der Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Sportverbände und -vereine in Deutschland.
DVV-Handlungsempfehlung
- Beantragung von Kurzarbeit für Angestellte, um die Lohnkosten des Vereins/Verbandes zu senken
- Beantragung von Aussetzen der Mieten bei kommunalen oder privaten Trägern, um die Fixkosten des Vereins/Verbandes zu senken
- Beantragung von Soforthilfen durch die Vereine in den jeweiligen Bundesländern, um die Liquidität des Vereins/Verbandes zu erhalten
- Kontaktieren von politischen Amts- und Mandatsträgern vor Ort, um auf die problematische Situation im Volleyball aufmerksam zu machen
Soforthilfen
- Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise.
- Die Höhe der Zuschüsse richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Bis zu 5 Beschäftigte - bis zu 9.000 Euro für drei Monate; bis zu 10 Beschäftigten - bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.
- Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.
- Bundesländer haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
- Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
Baden-Württemberg (Antragstellung bei und Vorprüfung durch IHK und HWK, Bewilligung durch L-Bank)
Bayern (Regierungen und Landeshauptstadt München)
Berlin (Investitionsbank Berlin (IBB))
Brandenburg (Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB))
Bremen (BAB Bremer Aufbau Bank BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH)
Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg))
Hessen (Regierungspräsidium Kassel)
Mecklenburg-Vorpommern (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI-MV))
Niedersachsen (Investitions- und Förderbank Niedersachsen – Nbank)
Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster)
Rheinland-Pfalz (Investitions- und Strukturbank RLP (ISB))
Saarland (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes)
Sachsen (Sächsische Aufbaubank -Förderbank (SAB))
Sachsen-Anhalt (Investitionsbank Sachsen-Anhalt)
Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH))
Thüringen (Thüringer Aufbaubank - Die Antragsannahme sowie Vorprüfungen erfolgen auch über die IHK und HWK)