BFS–Spielordnung
Präambel
Volleyball als Breiten- und Freizeitsport (BFS) hat in den vergangenen Jahrzehnten eine außerordentliche und vielfältige Entwicklung genommen. Aus teilweise sehr individuellen Anfängen, hat sich eine eigenständige Spielkultur entwickelt, die aus vielen Elementen des Pflichtspielbetriebs, interessante Varianten entstehen ließ.
Darüber hinaus ist das allgemeine Interesse, diese Sparte des Volleyballspiels zu betreiben, in der jüngeren Vergangenheit erheblich gewachsen. Aus vorhandenen Strukturen ist erkennbar, dass dieses Wachstum auch über die Landesverbandsgrenzen, zukunftsbestimmend ist. Die vorliegende Ordnung soll dieser Vielfalt sowie künftigen Entwicklungen, Rechnung tragen. Ziel dieser Ordnung ist es, die in vielen Teilen des Landes existierenden Formen des Freizeit - Volleyball zu bewahren, in anderen Teilen zur Weiterentwicklung beizutragen und vor allem einen großzügigen Rahmen zu schaffen, der es gestattet, ein standardisiertes Wettkampfwesen zu gewährleisten.
1.Einleitung
1.1 Die BFS-Spielordnung, mit ihren Anlagen, regelt die Zulassung von gleich- und gemischtgeschlechtlichen Teams, welche den Volleyballsport, außerhalb des Pflichtspielbetriebes, im BFS-Bereich betreiben. Auf Landesebene sind Abweichungen möglich.
Anhang 1 zur BFS-Spielordnung - Deutscher BFS-Cup
1.2 Ziel dieser BFS-Spielordnung ist es, diesen Teams in den Landesverbänden ein Angebot zu machen und sie zu integrieren.
2. Spielberechtigung
Bei der Teilnahme an den BFS-Turnieren, ist die Zugehörigkeit zu ihrem Volleyball-Landesfachverband erforderlich. Diese ist im Bedarfsfall nachzuweisen. Dieser Nachweis muss bei den Mixed-Cups (Dt. Cup, Süd- und Nord-Cup), Senioren-Mixed-Cup und BFS-Cup Frauen/Männer durch eine DVV-Spielerlizenz F(reizeit) bzw. BFS-Eintrag, bei allen anderen Cups durch eine Mannschaftsmeldeliste erfolgen. Näheres regeln die Ausschreibungen. Zu den Cup-Wettbewerben müssen sich die Teams über die Landesverbände qualifizieren.
3. Spielbetrieb
Die Organisation von Veranstaltungen auf Bundesebene regelt der BFS-Ausschuss.
4. Startgeld
Für die Teilnahme an einer BFS-Veranstaltung, organisiert durch den BFS-Ausschuss des DVV, kann ein Startgeld erhoben werden.
Der BFS-Ausschuss legt deren Höhe fest.
5. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht auf jedem Fall dann, wenn die Teilnehmer-/innen Mitglied eines Vereins sind, welcher seinerseits Mitglied im entsprechenden Landessportbund ist.
6. Schlussbestimmung
Diese Ordnung wurde am 11.11.2018 durch den BFS-Ausschuss verabschiedet und tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
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