Flüchtlinge
Das Thema Flüchtlinge beschäftigte in den letzten Monaten und immer noch ganz Deutschland. In vielen Bereichen ist die Gesellschaft gefordert mit der neuen Situation umzugehen. Auch der sportliche Bereich ist davon nicht unberührt. In den folgenden Unterseiten werden auf zwei wichtige Aspekte eingegangen:
Auf der Unterseite "Flüchtlinge und Sport" finden sie eine Linksammlung der einzelnen Landessportbünde der Länder sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu grundlegegenden Fragen wenn Flüchtlinge am Sportangebot der Vereine teilnehmen. Angefangen über Ansprechpartner der Landessportbünde, Aktionen und Angebote für Flüchtlinge, Fördermöglichkeiten für Vereine sowie diverse Möglichkeiten sich für den Umgang mit Flüchtlingen zu qualifizieren.
Flüchtlinge im Volleyballspielbetrieb
Viele Vereine ließen in den letzten Monaten Flüchtlinge an ihrem Sportangebot teilhaben und boten sogar extra Trainingsmöglichkeiten für diese an. In vielen Fällen wurden die Geflüchteten sehr gut in den Trainingsbetrieb mit aufgenommen. Doch wie ist dies geregelt wenn Flüchtlinge am Spielbetrieb teilnehmen wollen? Ist hierzu möglicherweise ein Transfer notwendig, welcher vollzogen werden muss sobald ein Spieler schon eine Spielberechtigung in einem anderen Land hatte?
Unproblematisch ist es, sollten die interessierten Sportler in ihrem Herkunftsland noch nicht an einem Spielbetrieb teilgenommen haben. Genauer gesagt wenn sie noch nie im Besitz eines Spielerpasses waren. In diesem Fall, werden sie als „Volleyballdeutscher“ gesehen und es kann ohne Probleme ein Spielerpass beantragt werden.
Hat der betroffene Spieler in seinem Herkunftsland bereits Volleyball gespielt und auch aktiv am Spielbetrieb teilgenommen, so ist zu unterscheiden, ob die Flüchtlinge aus einem sicheren oder unsicheren Herkunftsland stammen.
Angefangen bei den sicheren Herkunftsländern:
Der erste Schritt um einen Spielerpass zu beantragen, ist die Überprüfung, ob der Spieler, für den ein Pass beantragt werden soll, schon eine Spielberechtigung im Ausland hatte. Dies kann über den Transferverantwortlichen des Deutschen Volleyball Verbandes (DVV) unter folgender E-Mail-Adresse abgefragt werden: transfer@volleyball-verband.de
Falls der Spieler schon eine Spielberechtigung hatte, ist ein Transfer notwendig, welcher wiederum in Abstimmung mit dem Transferverantwortlichen des DVV durchgeführt werden muss. Beim Abschluss des Transfers erhält der Spieler ein für eine Saison gültiges Transferzertifikat mit welchem er bei der Passstelle einen Spielerpass beantragen kann.
Eine Besonderheit gibt es bei möglichen Transfers von Minderjährigen. Grundsätzlich gilt, dass Spieler unter 18 Jahren nicht transferiert werden dürfen. Eine Ausnahme ist ein dauerhafter Umzug nach Deutschland, mit oder ohne Eltern. Die Dauer eines Asylverfahrens ist häufig unbestimmt und meist nicht konkret voraussagbar, aber der Wohnsitz wird für unbestimmte Zeit nach Deutschland verlegt. Daher empfiehlt die Deutsche Volleyball-Jugend den Landesverbänden diese Zeit wie einen dauerhaften Umzug zu bewerten und diesen Jugendlichen eine Spielberechtigung zu erteilen, unabhängig davon, ob die junge Geflüchteten aus einem als „sicher“ oder „unsicher“ eingestuften Herkunftsland stammen.
Bei anerkannten Flüchtlingen bzw. Flüchtlingen mit laufenden Asylverfahren aus unsicheren Herkunftsländern wird auf die Vorlage eines gültigen Transferzertifikats unterhalb der Regionalliga verzichtet. Ab der Regionalliga aufwärts erfolgt eine Einzelfallentscheidung nach Prüfung aller vorhandenen Unterlagen/Angaben durch den DVV und gegebenenfalls eine Transferzertifikatsbeantragung „under the umbrella der FIVB (Fédération Internationale de Volleyball)“.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des DVV telefonisch und per Mail wenden.
Tel.: 069-6950010
E-Mail: info@volleyball-verband.de