Wie funktioniert das mit den Wildcards? Reaktion auf Instagram-Post von Kim Behrens
Foto FIVB Beach-Volleyball Spielern Kim Behrens hat heute (Sonntag) auf ihrem Instagram-Kanal einen Beitrag veröffentlicht, in dem u.a. den Bundestrainern und dem DVV-Sportdirektor eine rein ablehnende Haltung gegenüber einem EM-Wildcard-Antrag des Teams Kim Behrens/Sandra Ittlinger vorgeworfen wird. So einfach ist es dann nicht. Eine Erklärung zu den Wildcards.Kim Behrens und Sandra Ittlinger waren nicht das einzige Team, das einen Wildcard-Antrag für die Europameisterschaft eingereicht hat. Für die EM lagen insgesamt vier Anträge von Teams vor, die aufgrund ihrer Punkte nicht für das Teilnehmerfeld qualifiziert waren. Ein Gremium aus den Bundestrainer*innen und dem Sportdirektor mussten in dem Fall über vier vorliegenden Anträge beraten und eine Entscheidung treffen, für welches Team beim Europäischen Verband CEV eine Wildcard beantragt wird. In diesem Jahr wurde dieser von der CEV abgelehnt.
Allen anderen drei Teams wurde fristgerecht (in dem Fall regelt die Sportordnung das bekannte Prozedere) eine Absage mitgeteilt. Ein Einspruch wäre aber wie folgt möglich gewesen. Auszug aus der Sportordnung:
„Sollte das betroffene Team nicht mit der Entscheidung einverstanden sein, kann es sich im Streitfall bis 33 Tage vor dem entsprechenden Turnier schriftlich und mit Begründung an den Athletenvertreter im Präsidium des DVV wenden. Dieser wird die Thematik im zuständigen Gremium (bestehend aus Athletenvertreter, zuständigen Bundestrainern, dem Head of Beach-Volleyball, dem Vorstand Leistungssport und dem Sportdirektor Beach- und Snow-Volleyball, oder deren Vertretern) erneut thematisieren und bis 31 Tage vor Turnierbeginn eine Entscheidung herbeiführen. Der Wild Card Antrag wird – sofern final genehmigt – fristgerecht 30 Tage vor Turnierbeginn über die Geschäftsstelle des DVV (Bereich Beach-Volleyball international) an FIVB bzw. CEV gestellt.“
Der Einspruch wurde nach den Absagen von keinen der drei Teams in Anspruch genommen.