Die Rechtsordnung (RO) gründet sich auf die Bestimmungen der Satzung des DVV und ist in deren Sinn anzuwenden und auszulegen.
Die RO regelt die Verbandsgerichtsbarkeit des DVV. Diese wird tätig:

  • a) als Organ des DVV, soweit Strafen ausgesprochen werden,
  • b) im übrigen als Schiedsgerichtsbarkeit im Sinne von §§ 1025 ff. Zivilprozessordnung.

Verbandsgerichtsbarkeit

In Ausführung von Nr. 3.2.1 der Rechtsordnung in der Fassung vom 21. November 2020 geben sich die Spruchkammern nach den erfolgten Neuwahlen am 25. Juni 2022 die folgende Geschäftsverteilung:

Verbandsgericht:

Spruchkammer A:

Spruchkammer A ist zuständig für alle Streitigkeiten und Verfahren, die Hallen- Volleyball betreffen.

  • Björn Christian Stein - Vorsitzender E-Mail senden
  • Niels Hoffmann - 1. Beisitzer
  • Dr. Timo Huesmann - 2. Beisitzer

Spruchkammer B:

Spruchkammer B ist zuständig für alle Streitigkeiten, die Beach- und Snow-Volleyball sowie Good Governance betreffen.

  • Malte Burwitz - Vorsitzender E-Mail senden
  • Fabian Neppessen - 1. Beisitzer
  • Axel Jonas - 2. Beisitzer
  • Helmut Hauffe - 1. Ersatzbeisitzer
  • Lena Glück - 2. Ersatzbeisitzerin

Lizenzliga-Spruchkammer:

  • Edgar Schmitt – Vorsitzender E-Mail senden
  • Dr. Christian Klöver – Ersatzvorsitzender
  • Christian Stückrad – Ersatzvorsitzender
  • Kempa-Sports
  • Mikasa